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Wer Unternehmer vertreibt, verliert mehr als Steuern

Unternehmer sind keine Steuerquelle auf zwei Beinen. Vermögen ist kein gesellschaftlicher Verdachtsfall. Und ein Staat wird nicht reicher, indem er diejenigen vertreibt, die Wohlstand schaffen.

Trotzdem wird wirtschaftlicher Erfolg zunehmend so diskutiert, als müsse er politisch gerechtfertigt werden.

Wer viel besitzt, soll mehr abgeben. Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, soll beim Generationenwechsel nochmals bezahlen. Wer widerspricht, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck.

Die liberale Gegenfrage lautet: Was verliert ein Land eigentlich, wenn erfolgreiche Unternehmer und vermögende Familien gehen?

Die Antwort lautet: weit mehr als Steuereinnahmen.

Unternehmervermögen ist kein Geldhaufen

Das Vermögen eines Familienunternehmers liegt selten auf einem Bankkonto.

Es steckt in Unternehmen, Werkhallen, Maschinen, Patenten, Lagerbeständen und Beteiligungen. Es ist Eigenkapital. Es trägt Verluste, ermöglicht Kredite und finanziert Investitionen.

Deshalb trifft eine Vermögenssteuer nicht automatisch verfügbaren Luxus. Sie kann Kapital treffen, das im Unternehmen arbeitet.

Die Schweiz gehört zu den wenigen OECD-Staaten, die weiterhin eine allgemeine Vermögenssteuer erheben. Auch nicht kotierte Unternehmensbeteiligungen gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen, wobei die Kantone unterschiedliche Bewertungs- und Entlastungsregeln kennen. Die OECD weist ausdrücklich darauf hin, dass Vermögenssteuern bei illiquiden Vermögen zu Liquiditätsproblemen führen können.

Das Problem ist banal: Steuern müssen mit Geld bezahlt werden. Unternehmenswerte bestehen aber nicht zwingend aus Geld.

Wer einen Betrieb im Wert von CHF 50 Millionen besitzt, verfügt deshalb nicht automatisch über CHF 50 Millionen Liquidität.

Diese Unterscheidung geht in der politischen Debatte erstaunlich oft verloren.

Steuern verändern Verhalten

Die Schweiz kann das messen.

Eine im American Economic Journal: Economic Policy veröffentlichte Untersuchung analysierte Unterschiede zwischen den Kantonen. Das Ergebnis: Sinkt der kantonale Vermögenssteuersatz um einen Prozentpunkt, steigt das deklarierte steuerbare Vermögen nach sechs Jahren um mindestens 43 Prozent.

Rund 24 Prozent dieses Effekts erklären die Forscher mit der Mobilität der Steuerpflichtigen, rund 21 Prozent mit steigenden Immobilienpreisen. Für einen erheblichen Teil des verbleibenden Effekts finden sie Hinweise auf verändertes Deklarationsverhalten.

Die entscheidende Erkenntnis ist nicht, dass jeder Vermögende wegen einer Steuererhöhung den Kanton verlässt.

Sie ist viel einfacher:

Menschen reagieren auf Steuern.

Kapital auch.

Genau deshalb ist der Schweizer Steuerwettbewerb mehr als Standortmarketing. Kantone können Steuern erhöhen oder senken. Sie müssen aber mit den wirtschaftlichen Konsequenzen leben.

Macht wird dadurch begrenzt.

Das ist Föderalismus in seiner ökonomischsten Form.

Norwegen zeigt, wie mobil Unternehmer geworden sind

Norwegen erhöhte ab 2022 die Vermögensbesteuerung und verschärfte in den Folgejahren zusätzlich die Dividendenbesteuerung. Der Staat erhöhte insbesondere die Bewertung von Aktienvermögen und führte für grosse Vermögen einen höheren Satz ein.

Im selben Jahr meldeten sich laut norwegischen Bevölkerungsregistern mindestens 30 vermögende Unternehmer und Investoren ins Ausland ab. Besonders häufig führte der Weg in die Schweiz.

Norwegen verschärfte danach seine Wegzugsbesteuerung. Seit den Reformen soll insbesondere verhindert werden, dass während der norwegischen Steuerpflicht entstandene, noch nicht realisierte Aktiengewinne durch einen späteren Wegzug dauerhaft der norwegischen Besteuerung entzogen werden.

Man kann das steuerpolitisch unterschiedlich bewerten.

Aber die ökonomische Botschaft ist schwer zu übersehen:

Wenn ein Staat Regeln dafür braucht, wie viel Vermögen Menschen beim Wegzug noch besteuern müssen, ist Mobilität keine theoretische Gefahr mehr.

Frankreich zeigt, dass der Preis komplizierter ist als eine Steuerrechnung

Frankreich erhob bis 2017 mit dem ISF eine breite Vermögenssteuer.

Zwischen 2011 und 2016 kehrten nach Angaben von France Stratégie jährlich durchschnittlich rund 370 vermögenssteuerpflichtige Haushalte nach Frankreich zurück. Rund 950 verliessen das Land.

Nach dem Ersatz des ISF durch die enger gefasste Immobilienvermögenssteuer IFI änderte sich das Bild. Von 2018 bis 2021 standen durchschnittlich rund 380 Rückkehrern nur noch rund 260 Wegzüge gegenüber. France Stratégie warnt allerdings ausdrücklich davor, daraus eine simple Kausalität abzuleiten. Gleichzeitig kostete der Systemwechsel erhebliche direkte Steuereinnahmen. Für 2022 wurde der Unterschied auf rund 4,5 Milliarden Euro geschätzt.

Genau deshalb greift die übliche Debatte zu kurz.

Die relevante Frage lautet nicht:

Wie viel Steuer bringt ein Unternehmer dieses Jahr?

Sondern:

Wo befindet sich sein Kapital in zehn Jahren? Wo gründet die nächste Generation? Wo entsteht das nächste Unternehmen? Wo werden Beteiligungen erworben? Wo sitzt das Family Office? Wo entsteht eine Stiftung?

Diese Effekte tauchen in keiner kurzfristigen Steuerstatistik vollständig auf.

Grossbritannien liefert die notwendige Gegenprobe

Auch die liberale Argumentation sollte ihre Gegenbeispiele ernst nehmen.

Grossbritannien verschärfte 2017 die Regeln für langjährig ansässige Non-Doms. Das führte nach einer späteren HMRC-Auswertung tatsächlich zu zusätzlichen Wegzügen. Betroffene langjährige Non-Doms waren durch die Reform 10 bis 12 Prozent wahrscheinlicher ausgewandert.

Trotzdem blieben die meisten.

Und diejenigen, die blieben, bezahlten erheblich mehr Steuern. HMRC schätzt die zusätzlichen Einnahmen für die Steuerjahre 2018/19 und 2019/20 auf jeweils rund eine Milliarde Pfund gegenüber einem Szenario ohne Reform.

Das widerlegt eine zu einfache Behauptung:

Höhere Steuern führen nicht automatisch zu niedrigeren Steuereinnahmen.

Aber es beweist ebenso wenig, dass Mobilität irrelevant wäre.

Seit dem 6. April 2025 gilt in Grossbritannien ein grundsätzlich neues System. Die frühere Remittance Basis wurde durch ein auf Steuerresidenz basierendes Regime ersetzt, mit einer besonderen Vierjahresregel für qualifizierte neue Einwohner.

Die fiskalische Bilanz wird man messen können.

Die langfristige Bilanz für Investitionen, Unternehmensgründungen und Standortentscheidungen wird schwieriger zu messen sein.

Deutschland zeigt, was hinter dem Wort «Vermögende» steckt

Die öffentliche Debatte spricht gerne abstrakt von «den Reichen».

Die deutsche Unternehmensstruktur zeigt, wie irreführend das sein kann.

Nach einer 2025 veröffentlichten ZEW-Studie sind 88 Prozent der privaten Unternehmen in Deutschland familienkontrolliert. Sie beschäftigen 18,3 Millionen Menschen und damit 58 Prozent aller privatwirtschaftlich Beschäftigten. Die Studie wurde von der Stiftung Familienunternehmen herausgegeben, die zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen aus dem Mannheimer Unternehmenspanel.

Hinter grossen Privatvermögen stehen deshalb häufig keine anonymen Finanzportfolios.

Dahinter stehen Unternehmen.

Arbeitsplätze.

Fabriken.

Lieferanten.

Ausbildungsplätze.

Und Eigentümer, die über Jahrzehnte Verantwortung tragen.

Wer über die Besteuerung grosser Vermögen spricht, sollte deshalb zumindest fragen, welchen Teil dieses Vermögens man eigentlich besteuert.

Die JUSO-Initiative machte den Konflikt sichtbar

Die Schweizer Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» verlangte eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf den Teil eines Nachlasses oder einer Schenkung oberhalb von CHF 50 Millionen.

Am 30. November 2025 lehnten 78,28 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative ab. Kein Kanton stimmte zu.

Gerade bei grossen Familienunternehmen zeigte die Diskussion das Kernproblem jeder substanzbezogenen Besteuerung:

Der Unternehmenswert ist nicht identisch mit verfügbarer Liquidität.

Eine hohe Steuerforderung beim Generationenwechsel kann deshalb Liquidität, Beteiligungsverhältnisse oder Finanzierung eines Unternehmens berühren.

Die OECD nennt genau dieses Problem bei Erbschaftssteuern auf Familienunternehmen und weist darauf hin, dass zahlreiche Staaten deshalb Sonderregelungen vorsehen.

Das ist kein Argument dafür, Erbschaften grundsätzlich steuerfrei zu stellen.

Es ist ein Argument dafür, Unternehmensvermögen nicht so zu behandeln, als läge es als Bargeld im Tresor.

Unternehmer schaffen mehr als Unternehmen

Der Beitrag vermögender Unternehmer endet zudem nicht an der Werkstür.

Der Schweizer Unternehmer Heinrich Gebert stattete die Gebert Rüf Stiftung mit CHF 220 Millionen aus. Bis Ende 2025 hatte die Stiftung CHF 292,4 Millionen direkt in Projekte investiert. Nach eigenen Auswertungen führten 35 Prozent der untersuchten abgeschlossenen Projekte zur Gründung eines Start-ups.

In Deutschland investierte die Robert Bosch Stiftung allein 2025 rund 195 Millionen Euro in Gesundheit, Bildung und globale Themen. Seit ihrer Gründung hat sie mehr als 2,7 Milliarden Euro für gemeinnützige Arbeit bereitgestellt.

Das sind keine Ersatzargumente für Steuern.

Es sind Beispiele dafür, dass privates Vermögen gesellschaftliche Wirkung entfalten kann, ohne vorher durch einen Staatshaushalt zu laufen.

Eine pluralistische Gesellschaft besteht nicht nur aus Staat und Bürger.

Dazwischen liegen Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Hochschulen, Mäzene, Investoren und private Initiativen.

Gerade diese Vielfalt begrenzt Macht.

Wirtschaftlicher Erfolg ist kein moralischer Makel

Hier verläuft die eigentliche Trennlinie der Debatte.

Man kann Vermögen vor allem als Verteilungsproblem betrachten.

Oder man kann zuerst fragen, wie dieses Vermögen entstanden ist und was es ermöglicht.

Natürlich verdient Vermögen aus Korruption, Betrug oder staatlichen Privilegien keinen besonderen Schutz.

Aber in einer Marktwirtschaft entsteht grosses Vermögen häufig dadurch, dass jemand ein Unternehmen gründet, Risiken übernimmt, Arbeitsplätze schafft, investiert und über Jahrzehnte Eigentümer bleibt.

Das Ergebnis anschliessend moralisch verdächtig zu machen, ist eine merkwürdige Botschaft an die nächste Generation von Unternehmern.

Der Staat kann besteuern. Unternehmertum kann er nicht verordnen.

Ein Staat kann Einkommen besteuern.

Er kann Vermögen besteuern.

Er kann Erbschaften besteuern.

Er kann Regeln verschärfen und neue Steuern erfinden.

Was er nicht per Gesetz herstellen kann, sind Risikobereitschaft, Vertrauen, Eigentümerverantwortung und unternehmerische Tradition.

Aus liberaler Sicht folgt daraus kein Staat ohne Steuern.

Es folgt ein zurückhaltender Staat, der weiss, dass seine eigene wirtschaftliche Grundlage ausserhalb des Staates entsteht.

Rechtssicherheit.

Eigentumsschutz.

Berechenbare Steuern.

Wettbewerb.

Und Respekt vor wirtschaftlichem Erfolg.

Die wichtigste Frage einer vernünftigen Standortpolitik lautet deshalb nicht:

Wie viel können wir erfolgreichen Menschen noch abnehmen?

Sondern:

Was müssen wir tun, damit Menschen, die Unternehmen gründen, Kapital investieren und Verantwortung übernehmen, auch morgen noch hier investieren wollen?

Denn wenn sie gehen, verliert ein Land vielleicht zuerst einen Steuerzahler.

Danach möglicherweise einen Investor.

Dann ein Entscheidungszentrum.

Später eine Stiftung.

Und irgendwann eine Unternehmergeneration.

Auf dem Steuerbescheid sieht man nur den ersten Verlust.

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