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ESG-Regulierung trifft KMU früher als gedacht

Sie sind vielleicht nicht berichtspflichtig. Ihr grösster Kunde ist es womöglich schon.
Viele KMU betrachten ESG-Regulierung zunächst juristisch.
Fallen wir unter die Schwellenwerte?
Müssen wir einen Bericht erstellen?
Gibt es eine gesetzliche Pflicht?
Das sind richtige Fragen.
Wirtschaftlich sind sie aber nicht vollständig.
Denn Regulierung wirkt in einer Wertschöpfungskette nicht nur auf das Unternehmen, das formal erfasst wird.
KPMG beobachtet, dass Schweizer KMU zunehmend strukturierte ESG-Informationen liefern müssen. Anfragen kommen insbesondere von Grosskunden, Banken und Geschäftspartnern. Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich damit teilweise zu einer Markterwartung, obwohl das einzelne KMU selbst nicht direkt einer umfassenden gesetzlichen Berichtspflicht unterliegt.
Parallel befindet sich auch die Schweizer Regulierung in Bewegung.
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 beschlossen, einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung in die Vernehmlassung zu geben. Der Vorschlag orientiert sich stärker an den internationalen und europäischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig will der Bundesrat KMU ausdrücklich vor übermässigen Anforderungen schützen.
Für ein KMU entsteht daraus eine interessante Konsequenz.
Die relevanteste ESG-Frage lautet vielleicht nicht:
«Welche Vorschrift gilt für uns?»
Sondern:
«Welche Informationen benötigt unser wichtigster Kunde in drei Jahren von uns?»
Eine Produktionsanlage, die heute beschafft wird, läuft vielleicht zehn Jahre.
Kann sie Energieverbrauch erfassen?
Kann sie Produktionsdaten strukturiert liefern?
Wie effizient arbeitet sie?
Welche Nachweise über Materialien und Prozesse sind verfügbar?
Investitionsentscheidungen definieren damit einen Teil der künftigen Berichtsfähigkeit.
Leasing oder andere nutzungsorientierte Modelle können Modernisierung ermöglichen, ohne die gesamte Investitionslast sofort in die Liquidität zu legen.
ESG-Regulierung beginnt für ein KMU deshalb möglicherweise nicht mit dem Gesetz.
Sondern mit der nächsten Ausschreibung.