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Ein Register ersetzt kein Urteil

Mehr Transparenz entsteht nicht allein dadurch, dass Daten an einem weiteren Ort stehen.

Am 1. Oktober 2026 treten in der Schweiz das Transparenzgesetz und das revidierte Geldwäschereigesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch die Übergangsfristen für Eintragungen ins Transparenzregister. Das Inkrafttreten bedeutet also nicht, dass an diesem Tag bereits alle betroffenen Unternehmen eingetragen sein müssen.

Für die betriebliche Umsetzung interessiert mich vor allem die Qualität der Informationen über wirtschaftlich Berechtigte. Wer beschafft sie? Wer hält sie aktuell? Wer klärt Widersprüche zwischen Unterlagen und Registerdaten?

Ein zusätzlicher Datenbestand hilft wenig, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben. Umgekehrt ist eine Abweichung zunächst ein Anlass zur sorgfältigen Klärung. Welche weiteren Schritte nötig sind, hängt vom Sachverhalt und den anwendbaren Pflichten ab.

Schweizer KMU brauchen deshalb verständliche Abläufe und verhältnismässige Anfragen. Wiederholtes Einsammeln derselben Unterlagen schafft noch keine bessere Erkenntnis.

Als CEO würde ich den Nutzen daran messen, ob relevante Eigentums- und Kontrollverhältnisse verlässlicher verstanden werden.

Welche Information in Ihrem Unternehmen hat heute einen klaren Verantwortlichen, der auch für ihre Aktualität einsteht?

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